Hi, sowas ist natürlich immer ärgerlich für einen selbst - aber du kannst ja Hoffnung haben dass der Schuldige ermittelt wird :-)
Zitat:
Was muss ich jetzt tun?! Muss ich das meiner Versicherung melden ?
(Zitat von: Silano84)
Definitiv ja (das ist zumindest meine Erfahrung und mein Kenntnisstand). Auch wenn jemand dir reinfährt und sagen wir mal zu 100% Schuld ist sollte man bzw. ist laut Versicherungsbedingungen sogar verpflichtet jede Beteiligung an einem Schadensereignis (=Unfall oder sonstiger Schaden) unverzüglich, also sofort zu melden.
Es kann ja auch sein dass der Unfallgegner alles abstreitet oder dir eine Teilschuld anlasten will - in dem Fall ist deine eigene Versicherung auch dazu da deine Interessen zu vertreten wenn der Unfallgegner beispielsweise mit einer unberechtigten Forderung an dich herantritt.
Zitat:
(ich hatte bis zum 01.01.2013 nur Haftpflicht, habe die Versicherung halt gewechselt auf Vollkasko erst ab diesem Jahr).
(Zitat von: Silano84)
Wenn der Versicherungsbeginn der Vollkasko laut Vertrag am 01.01.2013 ist dann wird entscheidend sein wann das Schadensereignis stattgefunden hat. Wenn das am 31.12.2012 war dann wirst du deine Vollkasko u.U. im Notfall nicht in Anspruch nehmen können.
Zitat:
Die Polizei sagt, wir bekommen Post :).
(Zitat von: Silano84)
Die strafrechtlichen und verkehrsrechtlichen Dinge die die Polizei erledigt haben mit dem zivilrechtlichen Anspruch - also der Kosten- und Schuldfrage erstmal nichts zu tun.
Bei dir ist es nun allerdings so dass die Polizei erstmal tätig werden um den Täter zu ermitteln. Wenn das gelingt kannst du dann eben deine zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter geltend machen.
Wenn du das Kennzeichen hast kannst du prinzipiell auch den Schaden beim Zentralruf der Versicherer melden bzw. dort den Versicherungsnehmer herausfinden um den Schaden geltend zu machen. Im Zweifel solltest du das genaue Vorgehen mit einem Rechtsanwalt durchsprechen, gerade in deinem etwas komplizierten Fall.
Zitat:
Wie teuer wirds für die ? Ich hol mir jetzt nen Gutachten vom Freundlichen.
(Zitat von: Silano84)
Das wird das Gutachten entscheiden. Bzw. beim freundlichen bekommst du eher einen Kostenvoranschlag für die Reparatur, je nach Reparaturhöhe kann aber auch ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen nötig sein. Daher unbedingt mit der Versicherung abklären (auch mit der eigenen).
Zitat:
Soll ich mir den Betrag abzgl 19% Steuern auszahlen lassen, bei eBay stöbern und hier und mir ne Frontstoßstange gönnen + Grill ? und dann Montieren ?!
(Zitat von: Silano84)
Die sogenannte "fiktive Abrechnung" ist dein gutes Recht, das wird dann aber auf Grundlage des Gutachtens geschehen.
Zitat:
Gilt mein Auto nun als Unfallwagen ? Gibt es Wertminderung die der Gegner nun zusätzlich zahlen muss ?
(Zitat von: Silano84)
Das wird der Gutachter ermitteln und im Gutachten festhalten. Ich würde mir gerade deshalb ein Gutachten erstellen lassen. Und am besten zur Beratung auch einen Rechtsanwalt nehmen. Beides zahlt unter bestimmten Umständen der Unfallgegner, sofern er auch als Unfallverursacher festgestellt wird. Du solltest aber bedenken sofern der Unfallgegner nicht ermittelt werden kann oder er seine Schuld leugnet o.ä. können diese Kosten eben auch an dir hängen bleiben.
Du solltest mal hier nachschauen:
http://www.gdv-dl.de/zentralruf.html"Der Zentralruf der Autoversicherer ermittelt unter der kostenfreien Rufnummer (0800) 25 026 00 die zuständige Versicherung des Unfallverursachers."
*Eigentlich* meine ich reicht das Kennzeichen, wenn du sicher bist dass es der Verursacher ist, mit dem du dann seine Versicherung informieren und Ansprüche geltend machen kannst. Ich meine da haftet dann der Versicherungsnehmer, egal wer gefahren ist. Es gibt aber im Straßenverkehrsrecht viele Eigenheiten mit Halterhaftung, Fahrerhaftung etc. so dass ich dir das wirklich nicht genauer sagen kann. Am besten fragst du da einmal nach.
Aber ganz wichtig zu Wissen: die Polizei wird dir beim regulieren deines Schadens auf dem zivilrechtlichen Weg nicht direkt weiterhelfen bzw. sich nicht darum kümmern - die Schadensregulierung musst du selbst organisieren bzw. dich an die Versicherung (die eigene und die gegnerische) wenden!